Der GOZ-Steigerungsfaktor gehört zu den sensibelsten Stellschrauben der zahnärztlichen Abrechnung. Kaum ein Thema wird in Praxen so häufig diskutiert, kaum eines sorgt für so viel Unsicherheit im Alltag. Darf der Faktor über 2,3 angesetzt werden? Wann ist eine Überschreitung zulässig – und wie lässt sie sich so begründen, dass Rückfragen, Kürzungen oder Konflikte mit privaten Krankenversicherungen möglichst ausbleiben?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gibt darauf klare, aber oft missverstandene Antworten. Wer den rechtlichen Rahmen kennt und ihn konsequent nutzt, kann sein Honorar leistungsgerecht abrechnen, ohne die rechtliche Sicherheit zu verlieren. Dieser Artikel ordnet die Regeln ein, erklärt typische Fehler und zeigt, warum digitale Unterstützung beim GOZ-Steigerungsfaktor zunehmend an Bedeutung gewinnt.
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Der GOZ-Steigerungsfaktor: Gesetzlicher Rahmen und Bedeutung
Die Grundlage für den GOZ-Steigerungsfaktor findet sich in § 5 Absatz 2 GOZ. Dort wird festgelegt, dass sich die Höhe der Gebühr nach drei Kriterien richtet: der Schwierigkeit der Leistung, dem Zeitaufwand sowie den Umständen bei der Ausführung. Der häufig zitierte Faktor von 2,3 beschreibt dabei lediglich den sogenannten Schwellenwert – also den durchschnittlichen Behandlungsfall.
Entscheidend ist: Der Schwellenwert stellt keine Obergrenze dar. Die GOZ sieht ausdrücklich vor, dass der Steigerungsfaktor bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen erhöht werden kann. Dennoch hat sich in vielen Praxen die Vorstellung verfestigt, eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes sei nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Diese Annahme hält einer juristischen Betrachtung nicht stand.
GOZ Rechner Clean
GOZ-Rechner
Steigerungsfaktor § 5 Abs. 2
Empfohlener Faktor
2,30
Standardtarif
Warum der Faktor über 2,3 kein Ausnahmefall ist
Gerichte haben wiederholt klargestellt, dass es beim GOZ-Steigerungsfaktor nicht um statistische Seltenheit geht, sondern um die Abweichung vom Durchschnittsfall. Jede Behandlung, die in Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Ausführungsumständen über das Übliche hinausgeht, kann eine höhere Bewertung rechtfertigen. Der Gesetzgeber hat diesen Spielraum bewusst geschaffen, um der individuellen Leistung des Zahnarztes Rechnung zu tragen.
In der Praxis bedeutet das: Eine Faktorsteigerung ist nicht zu rechtfertigen, weil sie selten ist, sondern weil sie sachlich begründet werden kann. Genau an dieser Stelle entstehen jedoch häufig Fehler – insbesondere durch unpräzise oder pauschale Begründungen.
Zulässige Gründe für eine Erhöhung des GOZ-Steigerungsfaktors
Die GOZ nennt keine abschließende Liste zulässiger Gründe. Dennoch haben sich klare Kategorien herausgebildet, die regelmäßig eine Faktorsteigerung tragen können. Dazu zählt zunächst der erhöhte Zeitaufwand. Dieser kann etwa durch unruhige oder ängstliche Patienten entstehen, durch eingeschränkte Kooperationsfähigkeit oder durch mehrfach erforderliche Anpassungen während der Behandlung.
Auch eine überdurchschnittliche Schwierigkeit kann eine Erhöhung des GOZ-Steigerungsfaktors rechtfertigen. Anatomische Besonderheiten, komplexe Ausgangssituationen oder vorangegangene Behandlungen mit Komplikationen verändern den Charakter der Leistung deutlich gegenüber dem Regelfall. Hinzu kommen besondere Umstände bei der Ausführung, etwa erschwerte Zugänglichkeit oder notwendige Unterbrechungen aus medizinischen Gründen.
Unzulässig sind hingegen allgemeine Floskeln ohne konkreten Bezug zum Einzelfall. Begründungen wie „erhöhter Schwierigkeitsgrad“ oder „zeitintensive Behandlung“ gelten als nicht ausreichend, da sie keinen nachvollziehbaren Mehrwert liefern.
Die richtige Begründung: Präzision statt Pauschale
Eine rechtssichere Begründung für einen erhöhten GOZ-Steigerungsfaktor muss individuell, konkret und verständlich sein. Sie sollte sich eindeutig auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und auch für medizinische Laien nachvollziehbar formuliert sein. Je höher der angesetzte Faktor, desto größer sind die Anforderungen an die Präzision der Begründung.
Während bei moderaten Erhöhungen häufig kurze Erläuterungen genügen, ist bei Faktoren im oberen Bereich eine detailliertere Beschreibung ratsam. Ziel ist es, transparent darzulegen, warum die Leistung nicht dem Durchschnittsfall entspricht. Eine gute Begründung schützt nicht nur vor Kürzungen, sondern stärkt auch die Position gegenüber Patienten.
Typische Kürzungsmuster von PKV und Beihilfe
Kürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen folgen oft wiederkehrenden Mustern. Häufig beanstandet werden fehlende oder zu allgemein gehaltene Begründungen, ein identischer Steigerungsfaktor für zahlreiche Positionen oder eine fehlende erkennbare Abweichung vom Regelfall. Wichtig ist dabei die Einordnung: Eine Kürzung bedeutet nicht automatisch, dass die Abrechnung unzulässig war.
In vielen Fällen handelt es sich um standardisierte Prüfprozesse, die auf formale Schwächen reagieren. Wer den GOZ-Steigerungsfaktor sauber begründet, verbessert seine Chancen deutlich, dass die Abrechnung akzeptiert wird oder einer Überprüfung standhält.
Ökonomische Relevanz für die Zahnarztpraxis
Der bewusste Umgang mit dem GOZ-Steigerungsfaktor hat unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen. Zu niedrige Faktoren führen zu schleichenden Honorarverlusten, während unklare Begründungen zusätzlichen administrativen Aufwand erzeugen. Gleichzeitig steigt der Dokumentationsdruck, insbesondere in Zeiten zunehmender Prüfungen.
Viele Praxen stehen daher vor der Herausforderung, einerseits korrekt und rechtssicher abzurechnen, andererseits den organisatorischen Aufwand im Rahmen zu halten. Genau hier zeigt sich, wie wichtig strukturierte Prozesse und klare Entscheidungsgrundlagen sind.
Digitale Unterstützung beim GOZ-Steigerungsfaktor
Digitale Tools gewinnen in diesem Kontext zunehmend an Bedeutung. Ein strukturierter Ansatz kann dabei helfen, relevante Faktoren systematisch zu erfassen und den passenden GOZ-Steigerungsfaktor abzuleiten. Solche Anwendungen können typische Erschwernisse abfragen, realistische Faktorbereiche vorschlagen und bei der Formulierung geeigneter Begründungen unterstützen.
Für den Zahnarzt entsteht dadurch eine objektivere Entscheidungsbasis, die sowohl die Abrechnungssicherheit als auch die interne Nachvollziehbarkeit erhöht. Wichtig bleibt jedoch: Die finale Entscheidung über den angesetzten Faktor liegt stets beim Behandler.
Einordnung und Verantwortung
Auch bei digitaler Unterstützung ersetzt kein System die individuelle ärztliche Bewertung. Der GOZ-Steigerungsfaktor bleibt ein Instrument, das bewusst und verantwortungsvoll eingesetzt werden muss. Richtig genutzt, ermöglicht er eine leistungsgerechte Vergütung und trägt zur wirtschaftlichen Stabilität der Praxis bei.
Der Schlüssel liegt nicht in Zurückhaltung, sondern in Klarheit. Wer den rechtlichen Rahmen kennt, präzise begründet und strukturiert vorgeht, nutzt den GOZ-Steigerungsfaktor so, wie er vom Gesetzgeber vorgesehen ist: als Ausdruck individueller zahnärztlicher Leistung.
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